Sep 08 2010
Meist ruft die Bafin nur an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) macht bei Verstößen, so steht es im Bogen „Finanzmarkt“ in der F.A.Z. vom 7.9., und zwar in 101 von 105 Fällen, etwas ganz böses: Sie ruft bei Verletzungen von Pflichten wie etwa der, „Geschäfte von Führungspersonen mit Aktien des eigenen Unternehmens zu veröffentlichen (directors’ dealings)“ nur kurz mal an. Dann ist aber auch gut. Dieses „unbürokratische Vorgehen“, so erfahren wir weiter, „spiegele sich in der geringen Rate von Bußgeldern wider“.
Das wird die nächste Discounter-Kassiererin freuen, die wegen eines Pfand-Bons entlassen wird. Auch in unbürokratischem Vorgehen.

